Italien ist zweifellos das Land des süßen Lebens, doch auch hier gibt es einige Regeln und Verbote, die Urlauber unbedingt beachten sollten, um sich vor teuren Strafen und unangenehmen Zwischenfällen zu schützen.
Wer sich beispielsweise auf einen Brunnen setzt, mit Flip-Flops durch den Nationalpark läuft oder Muscheln als Souvenir mit nach Hause nimmt, riskiert hohe Geldstrafen. Ein Grund dafür ist der Massentourismus, der jedes Jahr Millionen Besucher in Städte wie Rom und Venedig lockt. Besonders in der Hochsaison im Sommer kann es dort laut, schmutzig und überfüllt werden.
Um dem Chaos Einhalt zu gebieten, haben die Behörden verschiedene Regelungen erlassen. So dürfen Kreuzfahrtschiffe in Venedig nicht mehr in der Altstadt anlegen. Außerdem kontrollieren die örtlichen Beamten sehr streng und ahnden Verstöße konsequent mit Bußgeldern, Verwarnungen oder sogar Platzverweisen.
Damit der nächste Urlaub in Italien zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, sollten folgende Dinge unbedingt vermieden werden.
1. Fehler bei der Mautzahlung ignorieren
Wer dies nicht tut, riskiert ein Nacherhebungsverfahren mit hohen Zusatzkosten.
Wer mit dem Auto von Deutschland nach Italien fährt, muss auf der Brennerautobahn eine Mautstation passieren und die Maut direkt auf der Autobahn bezahlen. Es kann jedoch vorkommen, dass Reisende aufgrund technischer Fehler oder fehlender Informationen Schwierigkeiten bei der Bezahlung haben und dies nicht sofort bemerken. In solchen Fällen erhalten sie später ein Inkassoschreiben mit erheblichen Zusatzkosten.
Um solche unangenehmen Situationen zu vermeiden, sollten Reisende auf drei häufige Mautfehler achten:
Wenn die Kartenzahlung nicht funktioniert, erscheint auf dem Beleg der Vermerk "mancato pagamento" (nicht bezahlt), der für die Nachzahlung notwendig ist.
Die Schranken auf den sogenannten Telepass-Strecken öffnen sich ohne Bezahlung nur für Fahrzeuge, die mit speziellen Geräten für die automatische Bezahlung ausgestattet sind.
Auf einigen Streckenabschnitten, z.B. in der Nähe von Mailand, wird die Maut durch Erfassung des Kennzeichens erhoben.
In allen drei Fällen muss die Maut rechtzeitig entrichtet bzw. nachgezahlt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Zahlung an einer Punto Blu Servicestation oder per Überweisung innerhalb von 15 Tagen. Wer diese Frist versäumt, muss mit einem Inkassoverfahren und hohen Zusatzkosten rechnen.
2. Sitzen auf der Spanischen Treppe in Rom
Die Spanische Treppe in Rom ist ein Ort von großer kultureller Bedeutung, der von vielen Touristen besucht wird. Jedoch ist es strengstens untersagt, auf den Stufen zu sitzen. Wer gegen dieses Verbot verstößt, riskiert eine empfindliche Strafe von bis zu 400 Euro. Darüber hinaus ist es auch nicht gestattet, Gegenstände wie Koffer oder Kinderwagen über die 135 Stufen zu befördern. Die Einhaltung dieser Regeln ist von großer Wichtigkeit, um die Schönheit und Integrität der Treppe zu bewahren und den Touristen ein angenehmes Erlebnis zu ermöglichen.
3. Alkohol trinken
Betrunkene Touristen sind in Rom keine Seltenheit. Doch die Stadt hat genug davon und ergreift Maßnahmen, um dem Treiben Einhalt zu gebieten. So sind ab sofort geführte Kneipentouren in größeren Gruppen verboten und bei Zuwiderhandlung drohen sowohl den Anbietern als auch den Touristinnen und Touristen empfindliche Geldstrafen.
Eine neue Polizeiverordnung verschärft die Situation weiter: Zwischen 22 und 7 Uhr ist der Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit verboten. Zudem dürfen Bars nur noch bis 2 Uhr morgens Alkohol ausschenken.
Auch in Genua hat man genug von betrunkenen Touristen. Im historischen Zentrum ist es nun verboten, alkoholische Getränke offen mit sich zu führen. Die Flaschen müssen in Taschen verstaut werden, um sie unsichtbar zu machen. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Geldstrafen von bis zu 500 Euro rechnen.
4. Flip-Flops in den Cinque Terre
Flip-Flops im Wandergebiet Cinque Terre: Ein teures Vergnügen! Wer sich dennoch mit Flip-Flops an den Füßen auf die steilen Pfade entlang der italienischen Steilküste begibt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Diese Regelung wurde 2019 eingeführt, nachdem sich zahlreiche Wanderer wegen ungeeigneten Schuhwerks verletzt hatten und in vielen Fällen sogar aufwendige Rettungsaktionen mit Hubschraubern nötig waren. Eine vernünftige Ausrüstung ist also nicht nur empfehlenswert, sondern Pflicht, um eine sichere und unbeschwerte Wanderung in den Cinque Terre zu gewährleisten.
5. Liebesschlösser anbringen
In Italien, vor allem in den Städten Venedig und Rom, ist es streng verboten, ein Liebesschloss an einer Brücke zu befestigen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird mit einer Geldstrafe geahndet. Man sollte sich also andere Möglichkeiten überlegen, um seine Liebe zu beweisen.
6. Badeanzug in Sorrent
Im süditalienischen Sorrent müssen Sonnenanbeter mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen, wenn sie im Bikini oder Badeanzug spazieren gehen. Doch nicht nur Frauen sind betroffen, auch Männer, die sich oben ohne zeigen, müssen mit Konsequenzen rechnen. Offenbar haben die halbnackten Touristen dem Image der Stadt geschadet und bei den Einheimischen Unbehagen ausgelöst. Die Maßnahme wurde von Bürgermeister Massimo Coppola erlassen, um das Stadtbild von Sorrent zu schützen und eine angenehme Atmosphäre für alle Einwohner und Besucher zu gewährleisten.
7. Laufen ohne Oberteil
Auch in anderen italienischen Städten wie Rom und Venedig ist es Touristen untersagt, ohne Hemd oder angemessene Kleidung herumzulaufen. Die Schultern müssen bedeckt sein. Wer gegen die Kleiderordnung verstößt, riskiert einen Platzverweis oder sogar ein Bußgeld.
Ein Beispiel: Eine Touristin sonnte sich in einem Park in Venedig im Bikini und wurde dabei erwischt. Sie muss 250 Euro Strafe zahlen.
8. Essen und Trinken vor den Sehenswürdigkeiten
Für alle Besucher historischer Stätten in Italien gilt: Es ist verboten, übermäßig zu essen und zu trinken. Die Definition von "exzessiv" ist jedoch auslegungsbedürftig. Unabhängig von der Interpretation ist es jedoch wichtig, darauf zu achten, keine Flecken oder Abfälle zu hinterlassen. Sonst kann man des Platzes verwiesen werden.
9. Fahren mit falschem Kennzeichen an der Amalfiküste
Italien ist ein beliebtes Urlaubsziel und viele Reisende reisen mit dem Auto an. Doch auf der berühmten Küstenstraße Amalfitana bilden sich in der Hauptreisezeit kilometerlange Staus, die für Ärger sorgen. Manche Bewohnerinnen und Bewohner berichten sogar, dass sie deshalb zu spät zur Arbeit, zum Einkaufen oder zum Arzt kommen.
Um dem entgegenzuwirken, hat die Region beschlossen, ab Sommer 2022 den Verkehr auf der Strada Statale 163 zu reduzieren. Die Lösung ist ungewöhnlich, aber wirkungsvoll: Fahrzeuge mit ungeraden Kennzeichen dürfen die Strecke zwischen Meta di Sorrento und Vietri sul Mare nur an ungeraden Tagen befahren, Fahrzeuge mit geraden Kennzeichen nur an geraden Tagen. Dadurch wird der Reiseverkehr halbiert und die Straße entlastet.
10. Sand und Muscheln entfernen
Sich Sand, Steine oder Muscheln als Souvenir von Sardinien zu sichern, kann teuer werden. Denn wer dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen zwischen 500 und 3000 Euro rechnen.
Trotz dieser Warnung scheinen sich viele Reisende nicht abschrecken zu lassen und versuchen Jahr für Jahr, Sand in Flaschen oder Plastiktüten zu schmuggeln - nicht selten mit unangenehmen Folgen. So wurden erst im Juni 2022 auf Sardinien zwei Frauen festgenommen, die an verschiedenen Stränden rund 220 Steine und etwa 160 Muscheln mitgenommen hatten.
11. Mündungen öffentlicher Brunnen
Wenn du aus einem öffentlichen Brunnen trinken möchtest, solltest du unbedingt darauf achten, dass deine Lippen nicht direkt mit dem Metallhahn in Berührung kommen. Eine clevere Alternative ist es, das Wasser wie die Italiener mit der Hand aufzufangen. Eine andere Möglichkeit ist, eine Flasche mitzubringen und das Wasser darin aufzufangen. Beachte jedoch, dass ein Verstoß gegen diese Regel zum Rauswurf führen kann. Es ist also ratsam, die öffentlichen Brunnen mit Vorsicht und Respekt zu behandeln.
12. Fotos mit Straßenkünstlern machen
Es ist nun verboten, dass verkleidete Straßenkünstlerinnen und -künstler Geld für Fotos verlangen. Ein Souvenir als Gladiator oder in einem anderen Kostüm ist also nicht mehr möglich. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 400 Euro.
13. Baden im Comer See
Der Comer See zieht jedes Jahr viele Badeurlauber an. Doch nicht überall ist ein unbedachter Sprung ins Wasser erlaubt, vor allem im Stadtzentrum von Como gilt ein striktes Badeverbot. Trotzdem gibt es immer wieder Unbelehrbare, die das Risiko eingehen, erwischt zu werden. Wer von der Polizei erwischt wird, muss mit einer saftigen Strafe von 50 Euro rechnen. Es ist also ratsam, sich an die Regeln zu halten und sich alternative Bademöglichkeiten in der Umgebung zu suchen, um sich vor unangenehmen Konsequenzen zu schützen.
14. Baden im Brunnen
Das Eintauchen in italienische Brunnen ist strengstens verboten. Ebenso verboten ist das Klettern, Sonnenbaden, das Hineinwerfen von Gegenständen oder das Abkühlen von Tieren. Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 450 Euro rechnen.
Der Trevi-Brunnen in Rom ist ein beliebtes Ausflugsziel für Touristen. Allerdings muss man aufpassen, denn das Sitzen auf dem Rand wird von Polizisten mit Trillerpfeifen verboten. Das Baden im Brunnen kann sogar mit einem Bußgeld von 500 Euro geahndet werden. Das Werfen von Münzen in den Brunnen wird nicht bestraft.
15. Radfahren in Venedig
In der Altstadt von Venedig, auch Centro Storico genannt, gilt ein striktes Fahrradverbot, selbst das Schieben von Fahrrädern ist nicht erlaubt. Es stellt sich die Frage, ob es überhaupt möglich ist, zwischen den unzähligen Fußgängern einen Platz für Radfahrer zu finden. Das Gedränge und die engen Gassen lassen kaum Platz für andere Verkehrsmittel.
16. Winterreifen im Sommer
Wer mit dem Auto in Italien unterwegs ist, sollte beachten, dass bestimmte Winter- oder Ganzjahresreifen im Sommer nicht mehr erlaubt sind. Um sicherzugehen, dass deine Reifen zwischen dem 16. Mai und dem 15. Oktober erlaubt sind, ist es notwendig, den Geschwindigkeitsindex auf den Reifen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu vergleichen. Der Österreichische Automobilclub (ÖAMTC) gibt dazu gerne eine detaillierte Anleitung. Es ist sehr wichtig, sich an diese Vorschrift zu halten, da bei Nichtbeachtung ein Bußgeld von 419 bis 1.682 Euro verhängt wird. Sei schlau und vermeide unnötige Kosten!
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